Die DKV Pflegezusatzversicherung unterteilt die Pflegetagegeldversicherung und Pflegekostenversicherung

Die Pflegetagegeldversicherung ist die flexibelste Vorsorgeform zur private Pflegeversicherung oder Pflegetagegeld

DKV Deutsche Krankenversicherung AG

Die Pflegetagegeldversicherung oder Pflegezusatzversicherung


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Die richtige Wahl für Ihre Pflegezusatzversicherung

 

Die Pflegezusatzversicherung gibt es in zwei Varianten: Pflegetagegeld- oder Pflegekostenversicherung. Die Pflegekostenversicherung zahlt in erster Linie nur die nachgewiesenen Kosten. Bei der Pflegetagegeldversicherung wird eine feste Summe vereinbart, welche später dann der Pflegebedürftige zur freien Verfügung verwenden kann.

 

Für viele Menschen ist daher die Pflegetagegeldversicherung die bessere Wahl, denn hier bleiben Sie flexibel und können später frei entscheiden, wie Sie das Pflegetagegeld (oft Pflegegeld oder Pflegegeldversicherung genannt) verwenden. Egal ob Laienpflege, Heimunterbringung oder Pflegepersonal, hier bleiben Ihnen die Optionen zur Verwendung offen.

 

Die Stiftung Warentest hat die DKV beim Pflegetagegeld empfohlen. Eines von vielen besonderen Merkmalen ist, dass Sie schon ab der 1. Pflegestufe, bei Heimunterbringung, den vollen Tagessatz* (100%) erhalten. Zusätzlich gibt es keine WartezeitDynamik ohne Höchstalter und Zwang und hat außerdem sehr günstige Beiträge.

Weitere Vorteile weiter unten bei der Pflegetagegeldversicherung.

 

Warum soll ich jetzt schon eine Pflegezusatzversicherung abschließen, obwohl ich vielleicht

erst mit 70 oder 80 Jahren pflegebedürftig bin? Wichtigster Grund ist: Die gesetzliche Pflegeversicherung oder private Pflegeversicherung reicht, trotz Pflegereform, heute nicht aus.

Finanztest rät schon ab dem 40. Lebensjahr vorzusorgen, denn je später Sie abschließen, desto höher der Beitrag. Außerdem kann die DKV, trotz sehr vereinfachter Gesundheitsfragen,

bei Vorerkrankungen Risikozuschläge verlangen oder Verträge gar ablehnen.

(Nutzen Sie hier unsere unverbindliche Vorabanfrage ohne Antrag)

 

Unsere Pflegezusatzversicherung im Überblick:

 

Die Pflegekostenversicherung

 

  • Im Pflegefall werden alle im Gesetz definierten Aufwendungen entsprechend der festgestellten
    Pflegestufen 1 bis 3 aufgestockt.
  • Aufwendungsersatz bei Pflege durch anerkannte Pflegefachkräfte (z. B. Pflegedienste)
  • Pflegegeld bei Pflege durch Pflegepersonen (z. B. Tochter)
  • 50% Zuschuß zur Verbesserung des Wohnumfeldes, max. 1278,50 EUR
  • Erstattung von Aufwendungen für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel
  • Weitere Tarifleistungen entnehmen Sie bitte den Tarifbedingungen

Die Pflegetagegeldversicherung

 

  • Pflegetagegeld, was entsprechend der Pflegestufen 1 bis 3 gezahlt wird.
  • Auszahlung ohne Kostennachweis
  • Pflegetagegeld zwischen 10 - 80 EUR pro Tag zur freien Verwendung
  • 25% bis 100% des Tagegeldes, je nach Pflegestufe bei ambulanter Pflege
  • 100% bei vollstationärer Pflege, unabhängig von der Pflegestufe*
  • Keine Wartezeit
  • Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht
  • Laienpflege erlaubt (d. h. es können auch Angehörige, etc. pflegen)
  • Dynamik ohne Altersbeschränkung und ohne erneute Gesundheitsüberprüfung
  • Kein Höchstaufnahmealter
  • vereinfachte Gesundheitsfragen
  • Empfohlen von Finanztest (04/2006) & 1. und 2. Platz bei Ökotest (09/2006)

 

 

*wenn häusliche Pflege nicht ausreicht oder möglich ist.

 

Hinweis

Der Leistungsumfang der Pflegezusatzversicherung ergibt sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für die Einzelversicherung, sowie den Tarifbedingungen.

 

Download AVB »
Download Tarifbeschreibung Tarif PEK»
Download Tarifbeschreibung Tarif PET »

 

 


 



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