Die richtige Wahl für Ihr Pflegegeld:
Pflegegeld kann man bei der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung wählen, wenn man auf die Professionelle Pflege z. B. durch einen Pflegedienst verzichten möchte.
Der Vorteil dabei ist, dass Sie keine Nachweise über Kosten vorweisen müssen.
Der Nachteil jedoch, die Leistung ist wesentlich weniger. Trotz der Pflegereform von 2008 ist das Pflegegeld kaum gestiegen, z. B. von 205€ bei Pflegestufe I auf 215€, näheres erfahren Sie im Unterpunkt Pflegereform 2008.
Leider wurden die Versorgungslücken nicht geschlossen und somit ist die Pflegezusatzversicherung nach wie vor sehr wichtig!
Die DKV bietet Ihnen zwei Varianten zum Ausgleich der Versorgungslücke an. Die Pflegekostenversicherung leistet nur bei nachgewiesenen Pflegekosten, jedoch max. 50% was die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt. Auch hier können Sie die Variante "Pflegegeld" wählen. Hier erhalten Sie 50% von dem, was die gesetzliche Pflegepflichtversicherung bezahlen würde und das ohne Kostennachweis.
Die zweite Variante ist das Pflegetagegeld. Die Pflegetagegeldversicherung leistet je nach Pflegestufe einen bestimmten Satz.
Die DKV unterscheidet hier, ob stationär oder häusliche Pflege notwendig ist. Bei der stationären Pflege zahlt die DKV 100%* des vereinbarten Pflegesatzes schon ab der 1. Pflegestufe.
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