Die richtige Wahl für Ihre Pflegeversicherung
Die gesetzliche Pflegeversicherung wurde 1995 eingeführt.
Sie bildet die „fünfte Säule“ der Sozialversicherung. Die Träger der Pflegeversicherung sind die gesetzlichen Krankenkassen bzw. die privaten Krankenversicherungen.
Hier wurde eine "Pflegepflichtversicherung" eingeführt, wo jeder Mitglied sein muss, der in einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse versichert ist. Damit sollten vorallen öffentliche Haushalte, Sozialämter, etc. entlastet werden.
Die gesetzliche Pflegeversicherung bietet einen Grundschutz. Erstmals seit 1995 wurde durch die Pflegereform im Jahr 2008 die Pflegeversicherung reformiert, d. h. die Leistungen wurden sehr leicht angehoben aber gleichzeitig die Beiträge erhöht. Viele haben sich durch die Pflegereform mehr erhofft. Da die gesetzliche Pflegeversicherung umlagefinanziert ist, stellt sich die Frage, wie lange es dauern wird, bis eine neue Pflegereform notwendig sein wird. Denn schon heute sind die Kassen leer.
In Deutschland sind über 2 Mio. Menschen pflegebedürftig und es werden täglich mehr werden. Ein Heimplatz kostet heute ca. 3.000€ oder mehr. Die Pflegeversicherung leistet jedoch nur um die 1.500€ in der 3. Pflegestufe. Hier entsteht eine Versorgungslücke von rund
1.500€ pro Monat.
Daher ist heute eine zusätzliche private Pflegeversicherung notwendig!
Unsere Pflegezusatzversicherung im Überblick:
Die Pflegekostenversicherung
- Im Pflegefall werden alle im Gesetz definierten Aufwendungen entsprechend der festgestellten
Pflegestufen 1 bis 3 aufgestockt. - Aufwendungsersatz bei Pflege durch anerkannte Pflegefachkräfte (z. B. Pflegedienste)
- Pflegegeld bei Pflege durch Pflegepersonen (z. B. Tochter)
- 50% Zuschuß zur Verbesserung des Wohnumfeldes, max. 1278,50 EUR
- Erstattung von Aufwendungen für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel
- Weitere Tarifleistungen entnehmen Sie bitte den Tarifbedingungen
Die Pflegetagegeldversicherung
Pflegezusatzversicherung Pflegeversicherung Pflegetagegeldversicherung Pflegetagegeld Pflegekostenversicherung
- Pflegetagegeld, was entsprechend der Pflegestufen 1 bis 3 gezahlt wird.
- Auszahlung ohne Kostennachweis
- Pflegetagegeld zwischen 10 - 80 EUR pro Tag zur freien Verwendung
- 25% bis 100% des Tagegeldes, je nach Pflegestufe bei ambulanter Pflege
- 100% bei vollstationärer Pflege, unabhängig von der Pflegestufe*
- Keine Wartezeit
- Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht
- Laienpflege erlaubt (d. h. es können auch Angehörige, etc. pflegen)
- Dynamik ohne Altersbeschränkung und ohne erneute Gesundheitsüberprüfung
- Kein Höchstaufnahmealter
- vereinfachte Gesundheitsfragen
- Empfohlen von Finanztest (04/2006) & 1. und 2. Platz bei Ökotest (09/2006)
*wenn häusliche Pflege nicht ausreicht oder möglich ist.
Pflegezusatzversicherung Pflegeversicherung Pflegetagegeldversicherung Pflegetagegeld Pflegekostenversicherung
Hinweis
Der Leistungsumfang ergibt sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für die Einzelversicherung, sowie den Tarifbedingungen.
Download AVB »
Download Tarifbeschreibung Tarif PEK»
Download Tarifbeschreibung Tarif PET »
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