Die Pflegezusatzversicherung der DKV

Durch die unzureichende Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung ist es heute wichtig eine private Pflegezusatzversicherung zu haben.

DKV Deutsche Krankenversicherung AG - private Pflegezusatzversicherung

Die Pflegezusatzversicherung der DKV


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Die zusätzliche private Pflegeversicherung

 

 

Eine zusätzliche private Pflegeversicherung kann später vor finanziellen Folgen im Pflegefall schützen.

Denn die gesetzliche oder private Pflegeversicherung (z. B. privat Krankenversicherte) deckt im Ernstfall oft nur die Hälfte der tatsächlichen Kosten ab. Oft werden diese hohen Kosten unterschätzt. Nicht selten müssen Angehörige sich an den Pflegekosten beteiligen und so

kann es vorkommen, dass das gesamte gesparte Vermögen für die Pflege hergenommen

werden muss.

 

Dem können Sie entgegenwirken sich schon heute für eine private zusatz Pflegeversicherung entscheiden.

 

Haben Sie sich über dieses Thema schonmal darüber gedanken gemacht? Haben Sie vielleicht schon Angehörige, welche schon Pflegebedürftig sind? Vielleicht könnten Sie später auch davon betroffen sein?

 

Warten Sie nicht zu lange! Denn wenn Sie einmal chronische Erkankungen haben, können die Versicherungen Risikozuschläge verlangen oder Sie gar ablehnen (Trotz vereinfachter Gesundheitsfragen bei der DKV). Aber auch das Eintrittsalter spielt eine Rolle, denn je Älter Sie sind, desto höher das Einstiegsalter. Die DKV hat kein Höchstaufnahmealter und verzichtet auf die Wartezeiten.

 

Sie haben Vorerkrankungen und wissen nicht, ob Sie noch versichert werden können? Nutzen

Sie unseren besonderen Service, wir Starten für Sie eine unverbindliche Anfrage ohne Antrag, dann wissen Sie, wie die Aufnahmeentscheidung bei der DKV aussehen würde.

 

 

Unsere zusätzliche private Pflegeversicherungen im Überblick:

 

Die Pflegekostenversicherung

 

  • Im Pflegefall werden alle im Gesetz definierten Aufwendungen entsprechend der festgestellten
    Pflegestufen 1 bis 3 aufgestockt.
  • Aufwendungsersatz bei Pflege durch anerkannte Pflegefachkräfte (z. B. Pflegedienste)
  • Pflegegeld bei Pflege durch Pflegepersonen (z. B. Tochter)
  • 50% Zuschuß zur Verbesserung des Wohnumfeldes, max. 1278,50 EUR
  • Erstattung von Aufwendungen für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel
  • Weitere Tarifleistungen entnehmen Sie bitte den Tarifbedingungen

Die Pflegetagegeldversicherung

 

  • Pflegetagegeld, was entsprechend der Pflegestufen 1 bis 3 gezahlt wird.
  • Auszahlung ohne Kostennachweis
  • Pflegetagegeld zwischen 10 - 80 EUR pro Tag zur freien Verwendung
  • 25% bis 100% des Tagegeldes, je nach Pflegestufe bei ambulanter Pflege
  • 100% bei vollstationärer Pflege, unabhängig von der Pflegestufe*
  • Keine Wartezeit
  • Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht
  • Laienpflege erlaubt (d. h. es können auch Angehörige, etc. pflegen)
  • Dynamik ohne Altersbeschränkung und ohne erneute Gesundheitsüberprüfung
  • Kein Höchstaufnahmealter
  • vereinfachte Gesundheitsfragen
  • Empfohlen von Finanztest (04/2006) & 1. und 2. Platz bei Ökotest (09/2006)

 

*wenn häusliche Pflege nicht ausreicht oder möglich ist.

 

Hinweis

Der Leistungsumfang ergibt sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für die Einzelversicherung, sowie den Tarifbedingungen.

 

Download AVB »
Download Tarifbeschreibung Tarif PEK»
Download Tarifbeschreibung Tarif PET »

 


 



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