Die richtige Wahl für Ihre Pflegekostenversicherung
Die DKV stockt mit der Pflegekostenversicherung die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung um 50% auf. Die Aufstockung beinhaltet im Grunde die gleichen Leistungen wie die der gesetzlichen Pflegeversicherung. Diese Pflegekostenversicherung erhöht die Leistungen.
Pflegekostenversicherung - erstattet die Pflegekosten
Die Pflegekostenversicherung leistet nur bei den tatsächlich entstandenen Pflegekosten. Diese können z. B. mittels einer Rechnung vom Pflegedienst nachgeweisen werden.
Der Tarif PEK der DKV beinhaltet jedoch noch die Möglichkeit ein Pflegegeld in Anspruch zu nehmen. Dies ist dann der Fall, wenn der Pflegebedürftige z. B. von Angehörigen gepflegt werden möchte. Das Pflegegeld ist jedoch nur sehr gering.
Mit dem Tarif PEK (Pflegekostenversicherung) bietet sich die Kombination mit dem Tarif PET an. Der Tarif PET - ist eine Pflegetagegeldversicherung, welche deutlich flexibeler ist.
Die Pflegekostenversicherung nach Tarif PEK der DKV
- Im Pflegefall werden alle im Gesetz definierten Aufwendungen entsprechend der festgestellten
Pflegestufen 1 bis 3 aufgestockt. - Aufwendungsersatz bei Pflege durch anerkannte Pflegefachkräfte (z. B. Pflegedienste)
- Pflegegeld bei Pflege durch Pflegepersonen (z. B. Tochter)
- 50% Zuschuß zur Verbesserung des Wohnumfeldes, max. 1278,50 EUR
- Erstattung von Aufwendungen für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel
- Weitere Tarifleistungen entnehmen Sie bitte den Tarifbedingungen
- Leistung auch ohne Pflegestufe, z. B. Pflegestufe 0 mit Demenz
Hinweis
Der Leistungsumfang ergibt sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für die Einzelversicherung, sowie den Tarifbedingungen.
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