Die richtige Wahl für Ihre Pflegekostenversicherung
Die DKV stockt mit der Pflegekostenversicherung die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung um 50% auf.
Die Pflegekostenversicherung leistet nur bei den tatsächlich entstandenen Pflegekosten. Diese können z. B. mittels einer Rechnung vom Pflegedienst nachgeweisen werden.
Der Tarif PEK der DKV beinhaltet jedoch noch die Möglichkeit ein Pflegegeld in Anspruch zu nehmen. Dies ist dann der Fall, wenn der Pflegebedürftige z. B. von Angehörigen gepflegt werden möchte. Das Pflegegeld ist jedoch nur sehr gering.
Die Alternative dazu wäre die Pflegetagegeldversicherung, welche deutlich flexibeler ist.
Die Pflegekostenversicherung
- Im Pflegefall werden alle im Gesetz definierten Aufwendungen entsprechend der festgestellten
Pflegestufen 1 bis 3 aufgestockt. - Aufwendungsersatz bei Pflege durch anerkannte Pflegefachkräfte (z. B. Pflegedienste)
- Pflegegeld bei Pflege durch Pflegepersonen (z. B. Tochter)
- 50% Zuschuß zur Verbesserung des Wohnumfeldes, max. 1278,50 EUR
- Erstattung von Aufwendungen für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel
- Weitere Tarifleistungen entnehmen Sie bitte den Tarifbedingungen
Hinweis
Der Leistungsumfang ergibt sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für die Einzelversicherung, sowie den Tarifbedingungen.
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