Finanztest 11/2017 - Wer benötigt eine Pflegezusatzversicherung?
Mit der neusten Ausgabe vom November 2017 testet Finanztest wieder die aktuellen Pflegetagegeldversicherungen sowie einige Pflegekostenversicherungen auf Herz und Nieren. Im Mittelpunkt steht unter anderem die veränderten Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung mit der Pflegereform 2017. Hier stellt Finanztest fest, dass es mit den neuen Pflegegraden zwar Leistungsverbesserungen gibt, aber gleichzeitig nur ein Teil der Pflegekosten im Pflegefall deckt. Hier zählt vor allem eins: Frühzeitig planen um später finanzielle Lücken zu schließen. Denn die Pflege kostet richtig viel Geld.
Versorgungslücken und wie man diese "füllen" kann:
Ein Pflegebedürftigter aus Köln im Pflegegrad 2 (vergleichbar mit der alten Pflegestufe 1) wird zu Hause von einem ambulanten Pflegedienst gepflegt. Die durchschnittlichen Pflegekosten betragen hier laut Finanztest 1.439 Euro im Monat. Die Pflegekasse zahlt hier 689 Euro. Das bedeutet gleichzeitig, dass hier eine Pflegelücke von 750 Euro. Diese Lücke könnte man mit Hilfe einer Pflegetagegeldversicherung oder Pflegekostenversicherung absichern. Wer viel Eigenkapital hat, kann mit ca. 100.000 Euro 11 Jahre damit auskommen.
Im Pflegeheim, mit dem Pflegegrad 4 aus Berlin im Pflegeheim hingeben kommt auf 3.725 Euro monatliche Pflegekosten. Die Pflegekasse übernimmt 1.775 Euro. Somit bleiben 1.950 Euro Eigenanteil übrig. Nach ca. 4 Jahren im Pflegeheim sind hier fast 100.000 Euro aufgebraucht. Die Pflegekosten im Heim sind unterschiedlich.
Über diesen Link, können Sie die Pflegekosten in Ihrem Ort genau berechnen: https://www.pflege-navigator.de/
Absicherung mit einer Pflegezusatzversicherung
Für wen ist eine Absicherung mit einer Pflegetagegeldversicherung oder Pflegekostenversicherung sinnvoll? Mit dieser Frage hat sich auch Finanztest beschäftigt. Denn nicht für jeden ist eine solche Absicherung geeignet. Nur wer die Beiträge "lebenslang" aufbringen kann, profitiert von einer solchen Absicherung. Denn die Beiträge richten sich nach dem Eintrittsalter und nach dem Gesundheitszustand. Wer spät einsteigt, der zahlt entsprechend höhere Beiträge.
Menschen, welche heute schon kaum Eigenmittel haben, im Rentenalter mit einer geringen Rente rechnen und keine Angehörigen haben, welche über Vermögen verfügen, für diese Personen eigenet sich eine Pflegevorsorge weniger. Denn im schlimmsten Fall übernimmt das Sozialamt die Kosten.
Ist der gesetzliche geförderte "Pflege Bahr" zu empfehlen?
Nein, sagt ganz eindeutig der neue Finanztest. Zum einen sind die Beiträge recht hoch, 5 Jahre Wartezeit und auch die Leistungen sind in den unteren Stufen sehr schwach. Wir empfehlen diese Tarife auch nicht, da die Tarife insgesamt "schwach" sind.
Reichen 100.000 Euro für die Pflege im Alter aus?
Wenn man im Pflegefall eine 24 Stunden Betreuungskraft benötigt sind in gut 3 Jahren die 100.000 Euro aufgebraucht. Eine solche Pflegekraft kostet rund 2.500 Euro im Monat zusätzlich zur Pflegekasse.
Welche Pflegetagegeldtarife können empfohlen werden?
Finanztest gab zwischen Sehr gut 1,5 bei den Modellkunden mit 45 Jahren bis hin zu Ausreichend mit 3,7 viele Bewertungen ab. Auf unserer Webseite finden Sie die meisten getesten Tarife unter den Reiter Finanztest 11/2017.
Fragen Sie einfach bei uns an und fordern Sie Ihren persönlichen Vergleich zur Pflegeversicherung kostenfrei an.
Pflegereform 2017 der gesetzlichen Pflegeversicherung
Nun ist es beschlossene Sache, die neue Pflegereform 2017 tritt vollständig zum 1.1.2017 in Kraft. Die Pflebedürftigkeit wird neu definiert. Es gibt statt bisher 3 Pflegestufen, 5 Pflegegrade. Die komplette Änderung kann im § 14 SGB XI (Sozialgesetzbuch) nachgelesen werden.
Neuordnung des Pflegebegriffes und Gewichtung
- Mobilität = 10%
(z. B. körperliche Beweglichkeit, z. B. morgentliches Aufstehen, etc.) - Kognitive und kommunitkative Fähigkeiten = 15 % (zusammen mit Teil 3)
(z. B. kann der Patient noch andere "verstehen" und / oder weiß er wo er sich gerade befindet, etc.) - Verhaltensweisen und psychische Problemlagen = 15% (zusammen mit Teil 2)
(z. B. Ängste / Aggressionen oder Unruhe in der Nacht, etc.) - Selbstversorgung = 40%
(z. B. Essen und Trinken, Benutzung der Toilette, ankleiden, etc.) - Bewältung von / und selbstständiger Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen = 20%
(z. B. selbst Medikamente nehmen, Arztbesuche durchführen, etc.) - Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte = 15%
(z. B. Freunde treffen, selbstständig telefonieren, etc.)
Pflegegrade statt Pflegestufen
Ab dem Jahr 2017 gibt es keine Pflegestufen mehr, sondern nur noch Pflegegrade. Jeder kann anhand der Tabelle weiter unten die aktuellen Pflegestufen zu den Pflegeraden umrechnen.
Umrechnung Pflegestufen zu Pflegegrade
- Pflegestufe 0 = Pflegegrad 2
- Pflegestufe 1 = Pflegegrad 2
- Pflegestufe 1 + Eingeschränkte Alltagskompetenz (Demenz) = Pflegegrad 3
- Pflegestufe 2 = Pflegegrad 3
- Pflegestufe 2 + Eingeschränkte Alltagskompetenz (Demenz) = Pflegegrad 4
- Pflegestufe 3 = Pflegegrad 4
- Pflegestufe 3 + Eingeschränkte Alltagskompetenz (Demenz) = Pflegegrad 5
- Härtefall = Pflegegrad 5
Bedeutung der Pflegegrade / Gewichtung
- Pflegegrad 1 = Es liegt eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vor. (12,5 - 27 Punkte)
- Pflegegrad 2 = Es liegt eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vor. (27 bis 47,5 Punkte)
- Pflegegrad 3 = Es liegt eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vor. (47,5 bis 70 Punkte)
- Pflegegrad 4 = Es liegt schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vor. (70 bis 90 Punkte)
- Pflegegrad 5 = Es liegt schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, mit erhöhten, besonderen Anforderungen an die pflegenden Personen, vor. (90 bis 100 Punkte)
Leistungen in den neuen Pflegegraden
| Hauptleistungsbeträge in Euro | Geldleistung ambulant | Sachleistung ambulant | Leistungsbetrag stationär | |
| Pflegegrad 1 | 125 | 125 | ||
| Pflegegrad 2 | 316 | 689 | 770 | |
| Pflegegrad 3 | 545 | 1298 | 1262 | |
| Pflegegrad 4 | 728 | 1612 | 1775 | |
| Pflegegrad 5 | 901 | 1955 | 2005 | |
Pflegereform 2017 und die Bedeutung für die Pflegezusatzversicherung
Für die Pflegezusatzversicherung hat diese Reform eine besondere Bedeutung, denn die bisherigen Tarife leisten alle nach den Pflegestufen. Dies ist jedoch kein Grund zur Sorge. In der Regel bieten die Versicherungsunternehmen entweder einen Tarifwechsel an oder eine
Anpassung der Versicherungsbedingungen, was zur Folge hat, dass die bisherigen Pflegestufen auf die Pflegegrade umgerechnet werden. Jedoch muss mit einer Beitragserhöhung gerechnet werden.
DKV Pflegezuschuss PZU100
Neben dem bisherigen Pflegekostentarif PEK / KPEK wird nun ein weiterer Tarif PZU 100 eingeführt. Der Gesundheitsversicherer der ERGO möchte damit die Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung verdoppeln. Somit bekommt der Kunde auch tatsächlich die volle Leistung ausgezahlt auch über den Rechnungsbetrag hinaus. Der bisherige Tarif KPEK / PEK zahlte immer nur max. den Rechnungsbetrag jedoch nur bis zur versicherten Höchstgrenze. Erhöht der Gesetzgeber die Leistungen in der gesetzlichen Pflegeversicherung, so wird der Tarif PZU 100 automatisch dynamisiert, dies gilt aber auch umgekehrt.
Einfach erklärt: Der Tarif der DKV- PZU 100 bezahlt noch die gleiche Leistung aus was die gesetzliche Pflegeversicherung ausgezahlt hat.
Beispiel:
Rechnungsbetrag in Pflegestufe 2 ist 1500 Euro. Die gesetzliche Pflegeversicherung bezahlt hier ihren maximalen Anteil von 1.144 Euro. Die DKV zahlt hier nochmal die 1.144 Euro auf das Konto des Kunden. KEINE Deckellung auf den Rechnungsbetrag wie es z. B. beim Tarif PEK / KPEK ist.
Leistungshöhen Pflege Zuschuss 100 ab 2017
Ja. Bei häuslicher Pflege durch Angehörige in Abhängigkeit der Pflegestufe monatlich:
- Pflegegrad 1 0 Euro
- Pflegegrad 2 316 Euro
- Pflegegrad 3 545 Euro
- Pflegegrad 4 728 Euro
- Pflegegrad 5 901 Euro
Bei häuslicher Pflege durch Pflegefachkräfte und teilstationärer Pfl ege monatlich:
- Pflegegrad 1 0 Euro
- Pflegegrad 2 689 Euro
- Pflegegrad 3 1.298 Euro
- Pflegegrad 4 1.612Euro
- Pflegegrad 5 1.995 Euro
Ja. Bei vollstationärer Pflege in Abhängigkeit der Pflegestufe monatlich:
- Pflegegrad 1 125 Euro
- Pflegegrad 2 770 Euro
- Pflegegrad 3 1.262 Euro
- Pflegegrad 4 1.775 Euro
- Pflegegrad 5 2.005 Euro
Bis zu 208 Euro monatlich für qualitätsgesicherte Betreuungs- und Entlastungsleistungen.
Leistungen PZU 100
- Pflegehilfsmittel, auch wenn keine Rechnung erstellt wird (häufig) - dann gibts pauschal 610 Euro jährlich
- Leistung bei der häuslichen Pflege
- Pflegegeld
- Häusliche Pflege bei Verhinderung einer Pflegeperson
- Pflegehilfsmittel zum Umbau des Wohnumfeldes
- Teilstationäre Pflege
- Kurzzeitpflege
- Vollstationäre Pflege (inkl. für behinderte Menschen)
- Pflegekurse
- Leistungen für erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz (Demenz)
- Förderung der Gründung von ambulant betreuten Wohngruppen (bis 4.000 Euro) sowie zusätzliche Leistungen
- Pflegeunterstützungsgeld (Lohnersatz für Angehörige)
- Versicherungsschutz innerhalb der EU / EWR
- Keine Wartzeiten
- Pflegetelefon




