Pflegekostenversicherung

 Pflegekostenversicherung

Mit einer Pflegekostenversicherung werden die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung aufgestockt. Diese Versicherungsart zahlt in der Regel nur die tatsächlich angefallenen Pflegekosten, und ist etwas unflexibel. Möchte man von einem professionellen Pflegedienst gepflegt werden, ist diese Variante eine gute Wahl. Pflegekostentarife dienen häufig nur der Aufstockung. Der Tarif KPEK (früher PEK) leistet z. B. max. 50 % zur gesetzlichen Pflegeversicherung. Damit sind bei der häuslichen Pflege in Pflegestufe 2 die Kosten meist nicht gedeckt.

Viele Interessenten tendieren eher zu einer Pflegetagegeldversicherung oder Pflegerentenversicherung. Hier ist die Auszahlungssumme frei verfügbar und man entscheidet, wie man später gepflegt wird.

Die Pflegekostenversicherung ist in vielen Fällen relativ preiswert und kann als zusätzliche Ergänzung zu einer bestehenden Pflegeversicherung, mit weniger Leistungsmöglichkeiten, gesehen werden.

Momentan gibt es wenige Pflegekostenversicherungen am Markt. Finanztest hat seit 2006 die Pflegekostenversicherung nicht mehr getestet, was eventuell dazu beiträgt das es fast keine Nachfrage dafür gibt.

Vorteile der Pflegekostenversicherung

Ein Vorteil liegt auf der Hand, der günstige Preis (auch wenn damit die Pflegekosten nicht abgedeckt werden). Für Menschen, welche ihren Pflegeschwerpunkt auf professionelle Pflege legen, ist der Tarif gut geeignet. Empfehlenswert ist eine Pflegetagegeldversicherung, da diese mit einem geringen Tagessatz, der vergleichbare Leistungen einer Pflegekostenversicherung bietet, ähnlich günstig ist. Eine weitere Leistung der Pflegekostenversicherer kann z.B. als Einmalzahlung zur Verbesserung der Wohnqualität, als kleine Absicherung bei Demenz, für Hilfsmittel oder für zusätzliches Pflegegeld genommen werden. Die Höhe des Pflegegeldes ist sehr gering und daher oft uninteressant.

Nachteile der Pflegekostenversicherung

Da eine Pflegekostenversicherung nur leistet, wenn die tatsächlichen Pflegekosten nachgewiesen werden (z. B. Rechnung vom Pflegedienst), muss der Pflegebedürftige die Rechnungen für sich anfordern und bei der Versicherung vorlegen. Es kann sein, dass bestimmte Leistungen vom Pflegedienst nicht übernommen werden, da diese die gesetzliche Pflegeversicherung nicht übernimmt. Häufig beschränkt sich die Leistungspflicht auf Deutschland. Für europaweite Leistungen zahlt die Versicherung nur das geringe Pflegegeld (z. B. Rentner im Ausland). Der Tarif ist kaum flexibel und kann nur in wenigen Ausnahmefällen empfohlen werden. Auch wenn der Preis gering ist, erkennt man bei genauerem Hinsehen, dass die Leistungen sehr klein sind.

Gerne überprüfen wir Ihre vorhandene Pflegekosten Police oder vergleichen diese mit einem anderen Anbieter.

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