Die gesetzliche / private Pflegeversicherung

 Pflegeversicherung

1995 wurde die gesetzliche Pflegeversicherung eingeführt und ständig reformiert.

Nach einigen größeren und kleineren Pflegereformen stiegen die Leistungen, damit jedoch auch die Beiträge.

Die staatlich geförderte Pflegeversicherung Pflege Bahr wurde eingeführt.

Leistung und Pflegestufen der Pflegeversicherung

Was bedeutet Pflegebedürftigkeit und wann liegt eine Pflegestufe vor?

Eine Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn Hilfe, wegen einer Krankheit, Unfall oder Behinderung notwendig ist. Die gesetzliche Pflegeversicherung greift ein, wenn gewöhnliche und regelmäßig zu verrichtende Tätigkeiten im täglichen Leben, dauerhaft, wegen eines Leidens (z. B. einer Behinderung oder Krankheit) für mindestens 6 Monate voraussichtlich nicht mehr möglich sind. Die Pflegeversicherung leistet nicht, wenn eine kurzfristige und vorübergehende Behinderung vorliegt (z. B. Hilfebedarf für vier Wochen nach einem Beinbruch).

Voraussetzungen für die Pflegestufe 0 bei Demenz

Die Pflegestufe 0 wurde eingeführt, da es Menschen gibt die noch nicht den Hilfebedarf der Pflegestufe 1 erreicht haben, jedoch aber trotzdem Hilfe benötigen. Hierbei handelt es sich um die eingeschränkte Alltagskompetenz (z. B. bei einer Demenzerkrankung, Alzheimer, Altersverwirrtheit etc.). Mit der Pflegereform 2013 wurden echte Leistungen eingeführt (auch wenn diese nicht besonders hoch sind). So erhält man in Pflegestufe 0, wenn sich ein Angehöriger kümmert, 120 Euro. Wenn der Pflegedienst kommt, gibt es 225 Euro. Außerdem wird in Pflegestufe 1 und 2 eine Demenzleistung bezahlt.

Voraussetzungen für die Pflegestufe 1

Pflegebedürftigkeit besteht, wenn bei der Körperpflege, Ernährung oder der Mobilität mindestens 1 x pro Tag, für mind. zwei dieser Verrichtungen, Hilfe benötigt wird. Außerdem muss zusätzlich in der Woche, Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung, notwendig sein. Der Bedarf der Grundpflege muss mehr als 45 Minuten pro Tag betragen und bei der gesamten Hilfe müssen mind. 90 Minuten im Tagesdurchschnitt erreicht werden.

Leistungen in Pflegestufe 1

  • häusliche / ambulante Pflege durch Pflegefachkraft = 450 Euro pro Monat (seit 2012)
  • Liegt zusätzlich eine Demenz vor, erhöht sich der Betrag auf 665 Euro pro Monat (seit 2013)
  • Pflegegeld bei Verzicht auf die Pflegefachkraft, wenn ein Laie helfen kann (z. B. Angehöriger) = 235 Euro pro Monat (ab 2012)
  • Liegt zusätzlich eine Demenz vor, erhöht sich der Betrag auf 305 Euro pro Monat (seit 2013)
  • Im Pflegeheim = 1.023 Euro pro Monat

Voraussetzungen für die Pflegestufe 2

Um eine Einstufung in die Pflegestufe 2 (Schwerpflegebedürftigkeit) zu erhalten, muss der durchschnittliche, gesamte Tagesbedarf für die hauswirtschaftliche und pflegerische Aufwendung, 180 Minuten betragen. Davon müssen mehr als 120 Minuten für die Grundpflege (Körperpflege, Ernährung oder Mobilität) betragen.

Leistungen in Pflegestufe 2

  • Leistung durch Professionellen Pflegedienst = 1.100 Euro pro Monat
  • Liegt zusätzlich eine Demenz vor, erhöht sich der Betrag auf 1.250 Euro pro Monat
  • Hilft ein Angehöriger zu Hause = 440 Euro pro Monat 
  • Liegt zusätzlich eine Demenz vor, erhöht sich der Betrag auf 525 Euro pro Monat
  • Im Pflegeheim = 1.279 Euro pro Monat

Voraussetzungen für die Pflegestufe 3

Die Pflegestufe 3 (Schwerstpflegebedürftigkeit) ist dann notwendig, wenn am Tag und in der Nacht Hilfebedarf besteht. Der gesamte Hilfebedarf beträgt 300 Minuten, wobei für die Grundpflege mind. 240 Minuten pro Tag notwendig sind. Jede Nacht, muss bei der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität, Hilfe notwendig sein und die Nachtruhe des/der zu Pflegenden, muss dabei unterbrochen werden.

Leistungen in Pflegestufe 3

  • Leistung durch professionellen Pflegedienst = 1.550 Euro pro Monat
  • Hilft ein Angehöriger zu Hause = 700 Euro Pflegegeld pro Monat
  • Im Pflegeheim = 1.550 Euro pro Monat

Pflegestufe 4 der Härtefall

Bei einer Härtefallregellung, auch Pflegestufe 4 oder Pflegestufe 3+ genannt, muss ein enormen Hilfebedarf vorliegen, der nur sehr selten gewährt wird. Neben den Voraussetzungen der Pflegestufe 3, sind das mind. 420 Minuten Hilfebedarf. Davon müssen 120 Minuten für die Nacht (22 - 6 Uhr) aufgewendet und gleichzeitig müssen mehrere Pflegekräfte hinzugezogen werden. 

Leistungsumfang bei Pflegestufe 4

In der häuslichen, teilstationären und vollstationären Pflege werden bis zu 1.918 Euro pro Monat bezahlt.

 

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