Pflegereform 2017 der gesetzlichen Pflegeversicherung
Nun ist es beschlossene Sache, die neue Pflegereform 2017 tritt vollständig zum 1.1.2017 in Kraft. Die Pflebedürftigkeit wird neu definiert. Es gibt statt bisher 3 Pflegestufen, 5 Pflegegrade. Die komplette Änderung kann im § 14 SGB XI (Sozialgesetzbuch) nachgelesen werden.
Neuordnung des Pflegebegriffes und Gewichtung
- Mobilität = 10%
(z. B. körperliche Beweglichkeit, z. B. morgentliches Aufstehen, etc.) - Kognitive und kommunitkative Fähigkeiten = 15 % (zusammen mit Teil 3)
(z. B. kann der Patient noch andere "verstehen" und / oder weiß er wo er sich gerade befindet, etc.) - Verhaltensweisen und psychische Problemlagen = 15% (zusammen mit Teil 2)
(z. B. Ängste / Aggressionen oder Unruhe in der Nacht, etc.) - Selbstversorgung = 40%
(z. B. Essen und Trinken, Benutzung der Toilette, ankleiden, etc.) - Bewältung von / und selbstständiger Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen = 20%
(z. B. selbst Medikamente nehmen, Arztbesuche durchführen, etc.) - Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte = 15%
(z. B. Freunde treffen, selbstständig telefonieren, etc.)
Pflegegrade statt Pflegestufen
Ab dem Jahr 2017 gibt es keine Pflegestufen mehr, sondern nur noch Pflegegrade. Jeder kann anhand der Tabelle weiter unten die aktuellen Pflegestufen zu den Pflegeraden umrechnen.
Umrechnung Pflegestufen zu Pflegegrade
- Pflegestufe 0 = Pflegegrad 2
- Pflegestufe 1 = Pflegegrad 2
- Pflegestufe 1 + Eingeschränkte Alltagskompetenz (Demenz) = Pflegegrad 3
- Pflegestufe 2 = Pflegegrad 3
- Pflegestufe 2 + Eingeschränkte Alltagskompetenz (Demenz) = Pflegegrad 4
- Pflegestufe 3 = Pflegegrad 4
- Pflegestufe 3 + Eingeschränkte Alltagskompetenz (Demenz) = Pflegegrad 5
- Härtefall = Pflegegrad 5
Bedeutung der Pflegegrade / Gewichtung
- Pflegegrad 1 = Es liegt eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vor. (12,5 - 27 Punkte)
- Pflegegrad 2 = Es liegt eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vor. (27 bis 47,5 Punkte)
- Pflegegrad 3 = Es liegt eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vor. (47,5 bis 70 Punkte)
- Pflegegrad 4 = Es liegt schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vor. (70 bis 90 Punkte)
- Pflegegrad 5 = Es liegt schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, mit erhöhten, besonderen Anforderungen an die pflegenden Personen, vor. (90 bis 100 Punkte)
Leistungen in den neuen Pflegegraden
Hauptleistungsbeträge in Euro | Geldleistung ambulant | Sachleistung ambulant | Leistungsbetrag stationär | |
Pflegegrad 1 | 125 | 125 | ||
Pflegegrad 2 | 316 | 689 | 770 | |
Pflegegrad 3 | 545 | 1298 | 1262 | |
Pflegegrad 4 | 728 | 1612 | 1775 | |
Pflegegrad 5 | 901 | 1955 | 2005 |
Pflegereform 2017 und die Bedeutung für die Pflegezusatzversicherung
Für die Pflegezusatzversicherung hat diese Reform eine besondere Bedeutung, denn die bisherigen Tarife leisten alle nach den Pflegestufen. Dies ist jedoch kein Grund zur Sorge. In der Regel bieten die Versicherungsunternehmen entweder einen Tarifwechsel an oder eine
Anpassung der Versicherungsbedingungen, was zur Folge hat, dass die bisherigen Pflegestufen auf die Pflegegrade umgerechnet werden. Jedoch muss mit einer Beitragserhöhung gerechnet werden.